Als GTÜ-Partnerbüro sind wir im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ.

 

Alle zwei Jahre (Neuwagen erstmals nach drei Jahren) muss ein Pkw zur Technischen Überwachung (TÜ). Offiziell nennt sich der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits-Check nach §29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) "Hauptuntersuchung".

Die Hauptuntersuchung wird seit der Marktliberalisierung 1989 neben dem TÜV auch von anderen Organisationen (bspw. der GTÜ) ausgeführt.

Als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) führen wir diese Abnahmen an anerkannten Prüfstützpunkten durch und überprüfen, ob Ihr Fahrzeug den Betriebs- und Verkehrssicherheits-Richtlinien entspricht.

Wir setzen u.a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger.


Wo ist der nächste Prüftermin zur Hauptuntersuchung (HU) vermerkt?

Den Monat und das Jahr des nächsten Prüftermins zeigt für die HU die runde Plakette auf dem hinteren Kennzeichen an. Diese ist so angebracht, dass die oberste Zahl immer den Monat angibt, in dem die Plakettengültigkeit endet. Im Mittelkreis der Plakette steht die dazugehörige Jahreszahl. Die Fälligkeit der HU ist außerdem im Fahrzeugschein eingetragen sowie auf dem bis zum nächsten Prüftermin aufzubewahrenden Untersuchungsbericht der letzten Prüfung vermerkt.

 
Kontakt

Dipl.-Ing. Patrick Zopf
Prüfingenieur und Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung
Schulzendorfer Str. 14
13503 Berlin
Telefon 030/ 859 61 751
email info@ingenieurbuero-zopf.de

Terminvereinbarung unter:

(030) 859 61 751