Sie möchten Ihr Fahrzeug nachträglich tieferlegen, eine Anhängerkupplung, einen Spoiler, einen Sportauspuff anbringen oder sonstige bauliche Veränderungen vornehmen?
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Bei nachfolgenden Umbauten ist ggf. eine Änderungsabnahme erforderlich:
• Fahrwerks-Tieferlegung
• Anbringung von Folien an Seiten- u. Heckscheiben
• Ausrüstung mit Nachrüstabgasreinigungssystemen
• Umbauten von Motorrädern
• Anbringung einer Anhängerkupplung
• Anbringung eines Spoilers
• Anbau von Sonderrädern
• Anbau eines Sportauspuffs
• etc.
Mit dieser Prüfung gemäß §19(3) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erhalten Sie den Nachweis dafür, dass die Veränderungen an Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß durchgeführt wurden, so dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Bei den durchgeführten Änderungsabnahmen benötigen Sie eine gültige Grundlage beispielsweise in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder eines Teilegutachtens.