Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Wozu ein Kfz-Sachverständiger?
**Haftpflichtschaden
**Kaskoschaden


Sie haben eine Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) abgeschlossen, um sich vor einem finanziellen Schaden abzusichern wenn ein der AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) entsprechendes Schadenereignis eintritt.

Hier stellen Sie sich jährlich die Frage: ist es noch sinnvoll für mein zwei- oder dreijähriges Fahrzeug eine Kaskoversicherung abzuschließen?

Diese Frage lässt sich einfach beantworten: Können Sie den finanziellen Verlust bis zum Wert ihres Fahrzeuges oder hohe Reparaturkosten bis zum Wert ihres Fahrzeuges problemlos verkraften, dann können Sie die Prämie sparen!

Kann Sie eine Kaskoversicherung für weitere 365 Tage vor einem finanziell schmerzhaften Verlust schützen und das zu einem angemessenen Preis bei einem Kunden- und serviceorientierten Versicherer, dann ist eine Kaskoversicherung empfehlenswert.


Im Schadenfall zeigt sich:

wie objektiv Ihr Versicherer die bei Vertragsbeginn gemachten Vereinbarungen sieht!

Handelt es sich um einen Versicherer, der im Schadensfall genau wie bei Vertragsabschluß Ihre finanzielle Absicherung sieht, so wird er einer kompetenten, objektiven, neutralen und unabhängigen Schadensfeststellung nichts entgegensetzen.

Besteht Ihr Versicherer auf sein Weisungsrecht im Kaskoschadensfall und die Schadenfeststellung durch hauseigene oder bestimmte Sachverständige, so sollten Sie sich genau mit dem ermittelten Schadenumfang beschäftigen, da Sie sicherlich bei einer Reparatur kein Sicherheitsrisiko eingehen wollen und den Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt haben möchten.

Sollten Sie grundsätzliche Bedenken gegen die Sachlichkeit der Schadenfeststellung haben, so müssen Sie nicht alleine stehen, in einem solchen Fall wird Ihnen ein neutral erstelltes Schadengutachten sicherlich hilfreich zur Seite stehen.


 
Kontakt

Dipl.-Ing. Patrick Zopf
Prüfingenieur und Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung
Schulzendorfer Str. 14
13503 Berlin
Telefon 030/ 859 61 751
email info@ingenieurbuero-zopf.de

Terminvereinbarung unter:

(030) 859 61 751